(Ortschaft); er habe einen Wasserschaden) habe er erreichen wollen, dass die Wirtin auf eine Vorauszahlung verzichte. Da dies misslungen sei, sei er die Buchung nicht angetreten. Einen echten Zahlungswillen über den vollen Betrag habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: Versuch, ca. CHF 255.00; pag. 1565 f.). 23.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Der Beschuldigte gibt zu, das Bed&Breakfast telefonisch kontaktiert und betreffend eine Reservation angefragt zu haben (pag. 941 Z. 404 ff., pag. 1690 Z. 9 ff.).