23. Ziff. I.1.12. der Anklageschrift 23.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In Ziff. I.1.12 der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 wird dem Beschuldigten weiter zum Vorwurf gemacht, er habe sich des versuchten Betrugs, evtl. der Zechprellerei schuldig gemacht, indem er versucht habe im AK.________ (B&B), ein Zimmer zu buchen. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit Frau AJ.________ habe er ein Zimmer für mindestens drei Tage ab dem 3. Februar 2017 buchen wollen. Mit wiederholter Nachfrage und unter Angabe von falschen Gründen (der Lohn komme erst am Montag; er wohne in BE.________ (Ortschaft);