Die Geschädigte kam ihrer Sorgfaltspflicht insofern nach, als dass CJ.________ vom Beschuldigten – obwohl es im Bed&Breakfast eigentlich üblich ist, dass Gäste erst bei der Abreise bezahlen müssen (vgl. pag. 711 Z. 44) – eine Anzahlung in der Höhe von CHF 100.00 verlangte (vgl. pag. 711 Z. 44 ff.). Letzterer verstand es aber jedoch