sowohl über seine Zahlungsfähigkeit, als auch über seinen Zahlungswillen, indem er angab, eine Arbeitsstelle bei BT.________, mithin einer weitläufig bekannten Unternehmung, gefunden zu haben. Ausserdem erzählte er die durchaus geographisch logisch konzipierte Geschichte, dass er von Interlaken herkomme und den erwähnten Arbeitsvertrag am 31. Januar 2017 in Biel unterzeichnen müsse – so machte es Sinn, dass er in CK.________ (Ortschaft) übernachten wollte. Die Geschädigte kam ihrer Sorgfaltspflicht insofern nach, als dass CJ.