Damit täuschte er sie arglistig über Zahlungsfähigkeit und Zahlungswillen. Wie die Vorinstanz zu Recht festhielt, entspricht es ausserdem der Kulanz, jemanden bei später Anreise bei einem abgelegenen Bed&Breakfast zunächst einmal übernachten zu lassen und die Formalitäten erst am nächsten Tag zu erledigen, insbesondere wenn es um einen Betrag von bloss CHF 65.00 geht (vgl. pag. 1784, S. 40 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Indem der Beschuldigte das AH.