Der Geschädigten war es mit anderen Worten nicht zumutbar, den Beschuldigten wegzuschicken. Beim Check-in gab dieser dann an, den Betrag von CHF 65.00 nicht bezahlen zu können, und versprach, sich aber gleich am Folgetag um die Bezahlung zu kümmern. Um diesem Versprechen Nachdruck zu verleihen, legte der Beschuldigte der Geschädigten einen Bankbeleg vor. Damit täuschte er sie arglistig über Zahlungsfähigkeit und Zahlungswillen.