Er habe angegeben, dass er das Zimmer nicht unmittelbar im Voraus bezahlen könne, habe der Wirtin jedoch einen Bankbeleg gezeigt und so seinen Zahlungswillen fingiert. Am 27. Januar 2017 habe er ein Frühstück konsumiert und angegeben, dass er in die Stadt Bern gehe, um Geld zu holen und dann die Rechnung bezahlen komme. Er habe das Gasthaus in der Folge ohne die Rechnung zu bezahlen oder sich wieder zu melden verlassen. Einen echten Zahlungswillen über den vollen Betrag habe der Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 65.00). 21.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung