21. Ziff. I.1.10. der Anklageschrift 21.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in Ziff. I.1.10. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 vor, er habe sich des Betrugs, evtl. der Zechprellerei schuldig gemacht, indem er am 26. Januar 2017 unter Angabe einer falschen Adresse ins AH.________ (B&B) eingecheckt und eine Nacht genächtigt habe. Er habe angegeben, dass er das Zimmer nicht unmittelbar im Voraus bezahlen könne, habe der Wirtin jedoch einen Bankbeleg gezeigt und so seinen Zahlungswillen fingiert.