nicht mehr auf das Erledigen der Formalitäten am gleichen Abend bestand. Als sie den Beschuldigten am Morgen des Folgetages zur Bezahlung aufforderte und damit ihrer Vorsichtspflicht nachkam, sagte ihr der Beschuldigte, er werde das Zimmer am nächsten Tag, dem 27. Januar 2017, bezahlen. Ausserdem fuhr er mit ihr zur Post, gab an, am 27. Januar 2017 einen Brief zu erwarten und wollte wissen, um welche Zeit die Post komme. Ein solches Verhalten impliziert einen fortdauernden Aufenthalt; offensichtlich wollte der Beschuldigte damit die aufkommenden Zweifel von AU.