39 relevant – korrekt zusammengefasst, es wird darauf verwiesen (vgl. pag. 1782, S. 38 Urteilsbegründung). In der Folge hielt die Vorinstanz betreffend die Dauer des Aufenthalts fest, die Aussagen des Beschuldigten seien widersprüchlich. Die Kammer schliesst sich dieser Würdigung an; der Beschuldigte vertrat erst in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mit Nachdruck die Ansicht, nur eine Nacht im AV.________ (B&B) verbracht zu haben. Diese Aussagen sind nicht glaubhaft.