20. Ziff. I.1.9. der Anklageschrift 20.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter wird dem Beschuldigten in Ziff. I.1.9. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 vorgeworfen, er habe sich des Betrugs, evtl. der Zechprellerei schuldig gemacht, indem er am Abend des 24. Januar 2017 ins AV.________ (B&B) eingecheckt habe, wobei er vorgängig telefonisch gebucht und sich bewusst für das teurere Zimmer entschieden gehabt habe. Während des Aufenthaltes habe er durch unwahre Angaben einen Zahlungswillen vorgetäuscht. Er habe das Gasthaus am 26. Januar 2017 unbemerkt und ohne zu bezahlen verlassen.