38 Polizei gegenüber gemacht informellen Angaben der Geschäftsführerin CF.________ (pag. 652), der vom 20. Januar 2017 datierenden Rechnung des CE.________ (pag. 656) und der handschriftlich abgeänderten Ausweiskopie (pag. 657) erwiesen. 19.3 Rechtliche Würdigung Den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Zechprellerei (Ziff. III.3.7. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1733) hat die Generalstaatsanwaltschaft angefochten, sie beantragt im Berufungsverfahren eine Verurteilung wegen Betrugs (vgl. pag. 2036).