(Hotel) eingecheckt, eine Ausweiskopie hinterlegt, bis zum 20. Januar 2017 in einem Zimmer genächtigt, Getränke konsumiert sowie das Waschmaschinenangebot und einen Transportservice genutzt habe. Er habe das Gasthaus unbemerkt und ohne die Rechnung zu bezahlen verlassen, nachdem ihn die Wirtin auf Probleme mit seinem Ausweis angesprochen und eine Zwischenrechnung habe erstellen wollen. Einen echten Zahlungswillen über den vollen Betrag habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 736.40). 19.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf nicht (vgl. pag. 941 Z. 377 ff., pag.