18. Ziff. I.1.7. der Anklageschrift 18.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In Ziff. I.1.7. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 (pag. 1564) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich des Betrugs, evtl. der Zechprellerei sowie der Sachentziehung schuldig gemacht, indem er am Abend des 6. Januar 2017 ins P.________ (Hotel) eingecheckt sei, seine Krankenkassenkarte und einen halben Ausländerausweis ohne Adresse gezeigt und ein Zimmer bis am 13. Januar 2017 gebucht habe. Am 13. Januar 2017 habe er die Buchung bis zum 15. Januar 2017 verlängert und die Rechnung für den 14. Januar 2017 verlangt.