2029 Z. 34 ff.). Trotz fehlender Zahlungsfähigkeit und fehlendem Zahlungswillen schreckte der Beschuldigte auch nicht davor zurück, im Bed&Breakfast Wäsche zu waschen und Getränke und Snacks zu konsumieren (vgl. pag. 597 sowie die glaubhaften Angaben der Straf- und Zivilklägerin, pag. 2029 Z. 3 ff.).