_ (Ortschaft) nicht habe anrufen können. Der Beschuldigte habe gemerkt, dass sie ihm nicht einfach so geglaubt habe, dass er bezahle. Sie habe dann am Montagmorgen angerufen, am Sonntag sei er aber bereits ausgezogen. Der zuständige Herr in CC.________ (Ortschaft) habe gesagt, er sei schon länger nicht mehr für den Beschuldigten zuständig, er habe es weitergeleitet an Ins oder BE.________ (Ortschaft). Dort habe sie sich dann auch gemeldet, die zuständige Person sei aber nicht anwesend gewesen.