In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte einzig eine Mehrzahl von Kopien (und nicht etwa Originale) offensichtlich unbedeutender und/oder abgelaufener Ausweisen vorlegte, hätte BZ.________ zwingend misstrauisch werden müssen und ist ein Verzicht auf Sicherstellung der Bezahlung für den länger dauernden Aufenthalt als Missachtung grundlegendster Vorsichtspflichten zu qualifizieren.