Er habe den Aufenthalt vor Ort verlängert, während des Aufenthaltes diverse Konsumationen getätigt, am Abend des 31. Januar 2016 die Rechnung verlangt und das Hotel am 1. Februar 2016 unbemerkt und ohne die Rechnung zu bezahlen verlassen. Einen Zahlungswillen über den vollen Betrag habe der Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 1‘484.20). 14.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Während der Beschuldigte den Vorwurf anlässlich der delegierten Einvernahme vom 27. April 2016 noch teilweise bestritt (vgl. pag.