die vom Beschuldigten erzählte Geschichte vom Arbeitgeber, welcher für die Kosten der Hotelübernachtungen aufkommen werde, war somit gut gewählt und wurde von ihm überdies durch das Vorzeigen einer Visitenkarte noch untermauert. Weiter ist der Verteidigung entgegen zu halten, dass es sich beim Z.________ (Hotel) nicht etwa um ein einer (inter- )nationalen Hotelkette angehöriges Hotel, sondern vielmehr um einen Familienbetrieb handelt. Die von der Verteidigung erwähnte, auf Hoteliers zugeschnittene bundesgerichtliche Rechtsprechung ist gerade nicht auf solche Kleinbetriebe anwendbar.