27 möglich gewesen, zumal der Beschuldigte erst am Freitagabend eincheckte und bei der BW.________ (AG) übers Wochenende kaum jemand Auskunft gegeben hätte. Ergänzend hält die Kammer fest, dass eine BW.________ (AG) tatsächlich existiert und zwar in BX.________ (Ortschaft); die vom Beschuldigten erzählte Geschichte vom Arbeitgeber, welcher für die Kosten der Hotelübernachtungen aufkommen werde, war somit gut gewählt und wurde von ihm überdies durch das Vorzeigen einer Visitenkarte noch untermauert.