(Ortschaft) angegeben. Er habe das Zimmer für drei Nächte (CHF 79.00 pro Nacht) gebucht und diverse Taxileistungen des Hotels (CHF 90.00) beansprucht. Er habe das Hotel nach zwei Nächten mit einer Rechnung für die BW.________ (AG) verlassen, welche in der Folge nie bezahlt worden sei. Einen Zahlungswillen über den vollen Betrag habe der Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 264.00). 13.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Unbestritten ist, dass der Beschuldigte zwei Nächte im Z._____