13. Ziff. I.1.2. der Anklageschrift 13.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. I.1.2. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 (pag. 1563) soll der Beschuldigte am 16. Oktober 2015 ins Z.________ (Hotel) [recte: Z.________ (Hotel)] in DY.________ (Ortschaft) eingecheckt haben, unter der wahrheitswidrigen Angabe, er arbeite für eine BW.________ (AG), diese komme für die Rechnung bis Sonntag auf und er wolle dann noch eine Nacht privat verlängern. Zusätzlich habe der Beschuldigte eine nicht mehr gültige Adresse in BE.________ (Ortschaft) angegeben.