23 tige Adresse gewesen sei. Er habe bis zum 20. Februar 2016 in einem Zimmer genächtigt und das Gasthaus unbemerkt verlassen, ohne die Rechnung zu bezahlen. Er habe das Wirtepaar während und nach dem Aufenthalt mit falschen Angaben («Sozialdienst kommt dafür auf», «Einzahlungsschein verlangt») und einem vorgespielten Zahlungswillen (Leistung einer kleinen Teilzahlung über CHF 100.00 / fingierter Geldbezug beim Postomat Länggasse) vertröstet.