In den anschliessenden Einvernahmen habe er – zu den 17 Vorfällen im Einzelnen befragt – zugegeben, in den jeweiligen Unterkünften übernachtet und teilweise Dienstleistungen in Anspruch genommen zu haben, ohne letztlich finanziell dafür aufgekommen zu sein (pag. 918 Z. 595, pag. 919 Z. 633, pag. 158 Z. 14, pag. 936 Z. 110 f., pag. 949 Z. 20). Auf Frage, weshalb er dies gemacht habe, habe der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben, er habe kein Geld bzw. keinen Platz zum Schlafen gehabt (pag. 918 Z. 602, pag. 919 Z. 629, pag. 930 Z. 259).