persönliches Fortkommen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem habe er teilweise den jeweiligen Zimmerschlüssel ohne Aneignungsabsicht mitgenommen, so dass die Gastwirte das Zimmerschloss hätten ersetzen müssen (pag. 1562). Im Anschluss konkretisiert die Staatsanwaltschaft diesen Grundvorwurf, indem sie in insgesamt 17 Unterziffern einzelne Vorfälle näher umschreibt (vgl. pag. 1563 ff.).