In der Hotellerie ist es unterdessen üblich, dass Reservationen über das Internet mit einer Kreditkarte abgesichert werden müssen. Die Absicherung der Kosten für Kost und Logis mittels Kopie der Kreditkarte bzw. mittels Vorauszahlung kommt zwar insbesondere bei internationalen Hotelketten oder im urbanen Umfeld vor, kann jedoch nicht als handelsüblich bezeichnet werden, insbesondere nicht bei Bed & Breakfast, Familienpensionen oder kleinen Unterkünften auf dem Land. Eine Opfermitverantwortung lässt sich allein gestützt darauf nicht begründen (vgl. pag. 1768 f., S. 24 f. Urteilsbegründung).