Im Entscheid 6B_110/2016 vom 10.8.2016 sprach sich das Bundesgericht für Gewerbsmässigkeit aus. Es handelte sich um eine Diebin, welche innert drei Monaten dreimal einen Diebstahl beging (Deliktsbetrag CHF 7‘600.00) und ein legales Einkommen von CHF 600.00 hatte. Das Bundesgericht hielt fest, dass zwar die Diebstähle nicht zahlreich ausgefallen seien, die angestrebten Einkünfte jedoch erheblich. Die Häufigkeit der Delikte sei dahingehend zu relativieren, dass es auch auf die Höhe der bei den einzelnen Delikten erzielten Einkünfte ankomme, wie häufig sich eine Täterin wiederum deliktisch verhalten werde.