likte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, Art und Weise des Vorgehens, erzielte und angestrebte Deliktssumme). Betreffend Bereitschaft zur Verübung einer Vielzahl von Delikten ist insbesondere auf die Häufigkeit der verübten Delikte, die dafür eingesetzten Mittel und den dabei erzielten Deliktsbetrag abzustellen (BSK StGB II-NIGGLI/RIEDO, a.a.O., Art. 139 N 97 ff. und 108).