In nachfolgenden Einvernahmen lassen sich unterschiedliche Aussagen zu seinem Wohnort finden. Teilweise gab er ebenfalls an, bei seinen Kollegen schlafen zu können (pag. 891 Z. 558; pag. 919 Z. 639 f.; pag. 925 Z. 55 ff.), andere Male sagte er aus, am BN.________ (Adresse) in Bern bei seinem Cousin zu wohnen, ohne dass er jedoch seine Post dorthin erhalte (vgl. pag. 891 Z. 561; pag. 925 Z. 55).