Dem Beschuldigten gelang es mit seiner höflichen Art, seinem gepflegtem Erscheinungsbild und guten Manieren in Kontakt mit den Geschädigten zu treten. Er spricht zudem gut deutsch und englisch. Einmal im Gespräch setzte er seine ausgezeichneten geografischen Kenntnisse und seine guten Kenntnisse über regionale Arbeitgeber gezielt dazu ein, den Geschädigten ein falsches Gefühl von Sicherheit zu vermitteln.