1110). Der Beschuldigte habe sich „auf arglos-gutgläubige und hilfsbereite Mitmenschen in einem sozial-karitativen Umfeld (z.B. Kirchgemeinden) unter hochstaplerischer Vortäuschung einer Notlage und Ausnützung des ihm entgegengebrachten Vertrauens“ fokussiert (pag. 1112). 13 Soweit sich das Gutachten zur Schuldfähigkeit und den Krankheiten des Beschuldigten äussert, wird auf Ziffer II.8 verwiesen.