Aufgrund dieser psychischen Probleme wurde am 13.01.2011 von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland (nachfolgend ‚KESB‘) eine Erwachsenenschutzmassnahme in Form einer Beistandschaft verfügt, welche am 12.10.2015 letztlich unter anderem infolge fehlender Kooperation aufgehoben wurde (vgl. pag. 1244 ff.).