Seit beträchtlicher Zeit fällt er regelmässig mit psychischen Problemen auf. Bereits 2003 wurde er per fürsorgerischem Freiheitsentzug (neu: fürsorgerische Unterbringung) aufgrund eines psychotischen Zustandsbildes mit Selbst- und Fremdgefährdung und einer Gefährdungsmeldung seitens des Durchgangszentrums BS.________ (Ortschaft) dem BG.________ (Psychiatriezentrum) (nachfolgend BG.________ (Psychiatriezentrum) ) zugewiesen (vgl. pag. 1058). In den folgenden Jahren wurde er meist nach diversen weiteren Gefährdungsmeldungen (vgl. beispielsweise pag. 1056 i.V.m. pag. 1481 f.;