Nachdem seitens des Staatssekretariats für Migration SEM angenommen worden war, dass er die Schweiz verlassen hatte, liess es die vorläufige Aufnahme im November 2015 erlöschen (pag. 1013). Mit Schreiben vom 13.10.2016 reaktivierte das SEM seinen Status als vorläufig Aufgenommener, wodurch der Beschuldigte seit dem 29.06.2017 wieder über einen F-Ausweis verfügt (pag. 1625).