Am 08.06.2001 reiste der Beschuldigte „wegen Problemen“ (pag. 874 Z. 53) in seiner Heimat in die Schweiz ein und stellte am selben Tag ein Asylgesuch (vgl. pag. 1619). Im Dezember 2002 wurde sein Asylgesuch abgewiesen und der Beschuldigte als Flüchtling in der Schweiz vorläufig aufgenommen (vgl. pag. 1013; pag. 1619). Am 27.08.2004 erhielt er erstmals einen F-Ausweis ausgestellt. Dieser wurde ihm in den folgenden Jahren regelmässig erneuert (pag. 1668). Nachdem seitens des Staatssekretariats für Migration SEM angenommen worden war, dass er die Schweiz verlassen hatte, liess es die vorläufige Aufnahme im November 2015 erlöschen (pag.