äusserst diffus und muss letztlich offen bleiben. So erkennt auch der Gutachter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend ‚IRM‘) eine „Vielzahl phantasievoller, deutlich übertriebener und nur wenig glaubhaft wirkender, seinen Selbstwert erhöhender Darstellungen bzgl. seiner Lebensgeschichte“ (pag. 1098 i.V.m. pag. 1083).