III. Rahmengeschehen und Person des Beschuldigten Zum Rahmengeschehen, namentlich dem Vorleben und der Persönlichkeit des Beschuldigten, dem «modus operandi», der Wohnadresse, der angeblichen Arbeitstätigkeit und der Telefonnummer des Beschuldigten, kann integral auf die zutreffenden und umfassenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 1753 ff., S. 9 ff. Urteilsbegründung): «2.1. Vorleben des Beschuldigten