in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 2038). Betreffend die Frage der Gewichtung der informellen Angaben handelt es sich um eine solche des Beweiswertes, nicht um eine solche der Verwertbarkeit (vgl. dazu auch die Ausführungen zu den einzelnen Vorwürfen hiernach). II. Vorbemerkung zum Aufbau der Urteilsbegründung Zwecks besserer Übersicht und Lesbarkeit folgt die Kammer bei der Motivierung des Urteils vom 19. Februar 2019 dem Aufbau der vorinstanzlichen Urteilsbegrün-