II.1.3. - 1.5., III.3.1. - 3.12. des erstinstanzlichen Urteils Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Betrugs, die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie zu den gesamten erstund oberinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 1914 f.). Damit sind die Ziff.