6 Zustellen einer Kopie an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben sowie das Protokoll der delegierten Einvernahme vom 9. Januar 2019 zu den Akten erkannt (pag. 2005 f.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden zudem von Amtes wegen ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Bern (datierend vom 4. Januar 2019, pag. 1981 f.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug betreffend den Beschuldigten (datierend vom 8. Januar 2019, pag. 1984 ff.) eingeholt. Ausserdem wurden sowohl der Beschuldigte, als auch die Straf- und Zivilklägerin C.___