III.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1734); 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage (Ziff. III.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1734) sowie 3. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren (Ziff. III.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1734). Weiter bestimmte die Vorinstanz die erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 31‘273.90 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).