Darüber hinaus habe ihm das Obergericht des Kantons Bern zahlreiche Male die Gerichtskosten auferlegt. Seitens der Zivilabteilung sei die Rüge der Konventionswidrigkeit der Gerichtsorganisation als querulatorisch und/oder rechtsmissbräuchlich bezeichnet und entsprechende Rügen unbeantwortet zurückgeschickt worden. Zudem sei er bei der Anwaltsaufsicht angezeigt worden. Es bestünden deshalb Zweifel, dass das Beschwerdeverfahren neutral und unvoreingenommen geleitet werde, wenn er am Verfahren beteiligt sei (pag. 9 ff.).