Zur Begründung führte Rechtsanwalt B.________ insbesondere aus, das Bundesgericht habe mit Urteilen 6B_63/2018 und 6B_1458/2017 vom 21. Juni 2018 festgestellt, dass die Gerichtsorganisation im Kanton Bern verfassungs- und konventionswidrig sei. Obschon er dies bereits in zahlreichen Verfahren geltend gemacht habe, sei jeweils das Gegenteil entschieden und keine Konventionswidrigkeit festgestellt worden. Darüber hinaus habe ihm das Obergericht des Kantons Bern zahlreiche Male die Gerichtskosten auferlegt.