1. Im Rahmen der Beschwerde vom 2. August 2018 gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30. Juli 2018 machte Rechtsanwalt B.________ namens von A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) geltend, gestützt auf die Urteile des Bundesgerichts 6B_63/2018 und 6B_1458/2017 vom 21. Juni 2018 lehne er die Besetzung der Beschwerdekammer in Strafsachen wegen eines Verstosses gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) in seiner Ausprägung als Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiliches Gericht ab (pag. 5 ff.). Zur Begründung führte Rechtsanwalt B.___