Schriftlich zu eröffnen: - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt X.________ - dem Straf- und Zivilkläger - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST), nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (MIDI, Art. 82 VZAE), nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde - der Staatsanwaltschaft Baden, nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde