1. A.________ der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung, begangen am 27.11.2015 in Bern durch Parkieren ausserhalb von signalisierten Parkfeldern, schuldig erklärt wurde (Ziff. I. erster Teil 2. des Urteilsdispositivs); 2. A.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde (Ziff. I. zweiter Teil 2. des Urteilsdispositivs);