21. Bedingter / unbedingter Vollzug Die Beschuldigte wurde innert rund dreier Jahre drei Mal straffällig. Die beiden Strafbefehle mit bedingten Geldstrafen wegen grober Verkehrsregelverletzung beeindruckten sie offensichtlich nicht. Beim Vorfall, der zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden geführt hatte, hatte die Beschuldigte wegen ungenügenden Abstands zwei weitere Verkehrsteilnehmer verletzt. Noch am Tag der Eröffnung dieses Strafbefehls fuhr sie mit ihrem Fahrzeug den Privatkläger an und nahm dabei in Kauf auch ihn zu verletzten.