Aus der Multi Trade Swiss GmbH, an welcher die Beschuldigte gemäss Handelsregister nach wie vor als Gesellschafterin beteiligt ist, erzielt sie gemäss ihren Aussagen keine Einkünfte. Bei diesen finanziellen Verhältnissen erscheint es selbst unter Berücksichtigung der tieferen Lebenshaltungskosten in der Ukraine angemessen, den Tagessatz auf die (gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung) minimale Höhe von CHF 10.00 festzusetzen.