20. Tagessatzhöhe In Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse wird vorab auf die Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen in E. IV.19.1 hiervor verwiesen. Die Beschuldigte verdient gemäss ihren Angaben als angestellte Buchhalterin monatlich CHF 200.00 bis 250.00, was mit Blick auf die Durchschnittslöhne in der Ukraine zutreffen kann und in etwa den in erster Instanz ins Recht gelegten Zahlen entspricht (vgl. Lohnabrechnung pag.