Aktuell lebt die Beschuldigte wieder in der Ukraine, wo sie gemäss ihren Angaben mit ihrer Mutter ihre Einzimmerwohnung bewohnt und ihre Oma betreut. Daneben arbeitet sie mit einem Beschäftigungsgrad von 50 bis 60% im Angestelltenverhältnis als Buchhalterin und erzielt so ein Einkommen von CHF 200.00 bis 250.00 monatlich. Mittelfristig möchte sie wieder in die Schweiz kommen (vgl. pag. 420 Z. 29 bis pag. 421 Z. 19). Während sich die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten nicht auf das Strafmass auswirken, sind ihre Vorstrafen deutlich straferhöhend zu berücksichtigen.